Förderung der Digitalisierung in kleinen Unternehmen
Die Digitalisierung ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Um kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein bei diesem Prozess zu unterstützen, wurde ein spezielles Programm ins Leben gerufen. Dieses Programm zielt darauf ab, die Digitalisierung in kleinen gewerblichen Unternehmen zu fördern.
Beratungsphase
In der Beratungsphase geht es darum, die bestehenden Prozesse im Unternehmen zu analysieren und digitale Lösungen zu entwickeln. Hierbei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt:
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Analyse von Prozessen: Es wird untersucht, welche Geschäftsprozesse optimiert werden können und wie digitale Technologien dabei helfen können.
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Entwicklung digitaler Lösungen: Basierend auf der Analyse werden maßgeschneiderte digitale Lösungen vorgeschlagen, die zur Steigerung der Effizienz und Produktivität beitragen können.
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Stärkung der IT-Sicherheit: In der heutigen Zeit ist die Sicherheit von Daten und Systemen von größter Bedeutung. Daher wird besonderer Wert auf die Stärkung der IT-Sicherheit gelegt.
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Optimierung von Geschäftsmodellen, Produkten oder Verfahren: Neben der Implementierung digitaler Lösungen werden auch Geschäftsmodelle, Produkte oder Verfahren überdacht und angepasst.
Förderfähigkeit
Unternehmen aus Schleswig-Holstein, die weniger als 50 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von weniger als 10 Millionen Euro aufweisen, können von diesem Programm profitieren. Berater, die Angebote von mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro vorlegen, können bis zu 40% nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten.
Implementierungsphase
Die Implementierungsphase kann entweder auf die Beratungsphase folgen oder innerhalb von 18 Monaten nach einer vorherigen go-digital Maßnahme beginnen. In dieser Phase geht es darum:
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Digitale Einrichtung verbessern: Die vorgeschlagenen digitalen Lösungen werden umgesetzt, um die Geschäftsprozesse zu optimieren.
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Abstimmung mit den EFRE-Zielen: Die Maßnahmen werden in Einklang mit den Zielen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gebracht.
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Kosten und Förderung: Die Kosten für die Implementierung sollten mindestens 10.000 Euro und maximal 200.000 Euro betragen und innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein. Zu den förderfähigen Kosten gehören Hardware, Software, Dienstleistungen und Schulungen. Standard-Büroausstattung, selbst erstellte Software, gebrauchte Artikel und Wartung sind ausgeschlossen. Unternehmen können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 40% der förderfähigen Kosten erhalten. Die De-minimis-Regelung (maximal 200.000 Euro über 3 Steuerjahre) findet Anwendung.
Beantragung des Zuschusses
Für die Beantragung des Zuschusses für die Implementierungsphase ist eine Authentifizierung über das Servicekonto Business und das Elster-Organisationszertifikat erforderlich.
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